Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Mittwoch, 08. April 2026 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Holzminden (awin). Ein Fall, der selbst erfahrene Verfahrensbeteiligte sichtlich erschütterte, hat am Mittwochnachmittag das Amtsgericht beschäftigt. Über mehr als zweieinhalb Stunden hinweg wurde gegen einen heute 27-jährigen Mann verhandelt, der zur Tatzeit in Hehlen lebte. Immer wieder wurde die Verhandlung von spürbarer Betroffenheit begleitet – Momente, in denen Richter, Staatsanwältin und Schöffen innehalten mussten.

Dem Angeklagten wurden acht Fälle des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt in Tateinheit mit dem Besitz und der Herstellung kinderpornografischen Materials vorgeworfen. Die Taten sollen sich innerhalb einer Woche im Dezember 2021 ereignet haben.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Mann über Messenger-Dienste Kontakt zu einem damals 12-jährigen Mädchen gehabt haben. In den ausgewerteten Chatverläufen fanden sich zahlreiche Nachrichten mit eindeutigem Inhalt sowie wiederholte Aufforderungen, entsprechende Fotos und Videos zu übersenden. Auf dem Mobiltelefon des Angeklagten wurden rund 30 Dateien sichergestellt, die dem strafbaren Bereich zugeordnet wurden. Zudem habe er selbst intime Bilder an das Kind verschickt.

Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er könne sich an diese Zeit nicht erinnern. Er habe sich damals an einem Tiefpunkt seines Lebens befunden, geprägt von Depressionen und massivem Alkoholkonsum. Teilweise habe er täglich große Mengen Bier und Wodka konsumiert. Diese Phase sei aus seinem Gedächtnis „gelöscht“. Er könne nicht ausschließen, dass es zu den Taten gekommen sei, habe jedoch keinerlei konkrete Erinnerung.

Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass diese Einlassung schwer überprüfbar sei. Zugleich stellte er klar, dass übermäßiger Alkoholkonsum keine Entschuldigung für strafbares Verhalten darstelle und ein „Filmriss“ nicht als Rechtfertigung dienen könne.

Ein Mädchen im Strudel digitaler Kontakte

Nach anfänglicher Abwägung entschied das Gericht, die heute 17-jährige Geschädigte anzuhören. Ihre Aussage zeichnete ein eindringliches Bild und ließ den Gerichtssaal mehrfach verstummen.

Sie berichtete, im Alter von 12 Jahren gezielt den Kontakt zu fremden Männern gesucht zu haben – über Plattformen wie Whatsapp, Telegram und Discord. Dabei habe sie bewusst Gruppen gewählt, deren Inhalte bereits auf sexuelle Themen hindeuteten. Gespräche habe sie häufig selbst in diese Richtung gelenkt.

Ihr Alter habe sie dabei stets offengelegt. Nach ihrer Aussage habe dies keinen der Gesprächspartner abgeschreckt – vielmehr sei der Kontakt gerade deshalb nicht abgebrochen worden.

An den Angeklagten selbst konnte sie sich nicht erinnern. Der Grund wurde im Laufe ihrer Aussage deutlich: Es habe zu viele vergleichbare Kontakte gegeben. Auf Nachfrage des Richters erhöhte sie die Zahl schrittweise – am Ende sprach sie von etwa 100 Männern.

„Das erschüttert einen in seinen Grundfesten“, erklärte der Vorsitzende Richter sichtlich bewegt.

Als Gründe für ihr damaliges Verhalten nannte die Jugendliche die Suche nach Bestätigung, Aufmerksamkeit und Zugehörigkeit. Sie habe im Internet Nähe gesucht, da sie im realen Leben kaum soziale Kontakte gehabt habe. Rückblickend bezeichnete sie ihr Verhalten als „tägliche Freizeitbeschäftigung“.

Besonders eindrücklich schilderte sie, dass bestimmte Darstellungen bewusst so gewählt worden seien, wie es von den Gesprächspartnern gewünscht wurde. Für jeden Betrachter habe erkennbar sein müssen, dass es sich um ein Kind handelte.

Auf die Frage, wie sie heute mit dieser Vergangenheit umgehe, reagierte die 17-Jährige emotional und brach in Tränen aus. Sie schäme sich und wolle alles vergessen. Erst durch eine Therapie habe sie verstanden, wie gezielt Erwachsene die Unerfahrenheit von Kindern ausnutzen.

Nach Bekanntwerden der Vorgänge wurde bei ihr ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung festgestellt. Seit Jahren wird sie unterstützt und ist derzeit im Vorhaben, ihr Abitur zu machen.

Urteil und klare Worte des Gerichts

Die Verhandlung wurde zweimal für Beratungen unterbrochen. Am Ende verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss er 3600 Euro in monatlichen Raten von 100 Euro an die Landeskasse zahlen, die Verfahrenskosten tragen und wird unter Bewährungsaufsicht gestellt.

Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass der Mann weder vor noch nach der Tat strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und eine stabile Lebenssituation mit Schulabschluss, Ausbildung und Beschäftigung vorweisen kann. Auch seine damalige psychische Verfassung floss in die Bewertung ein.

In die Urteilsfindung wurde zudem einbezogen, dass die Geschädigte nach eigener Darstellung nicht zu Handlungen gezwungen worden sei. Gleichzeitig stellte der Vorsitzende Richter klar, dass es sich um ein Kind gehandelt habe, dessen Schutz oberste Priorität habe.

Der Fall habe eindrücklich gezeigt, wie schnell Kinder im digitalen Raum in gefährliche Situationen geraten können. Minderjährige seien oft nicht in der Lage, die Tragweite ihres Handelns zu erkennen und müssten deshalb besonders geschützt werden.

Am Ende blieb ein Verfahren, das alle Beteiligten sichtbar bewegte – und weit über die juristische Bewertung hinaus nachwirkt.

Foto: Symbolfoto

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255