Bevern (awin). Ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ist am Donnerstagnachmittag vor dem Amtsgericht Holzminden verhandelt worden. Angeklagt waren ein 31-jähriger Mann, der aktuell in Hannover wohnt und dort eine Therapieschule besucht, sowie ein 27-jähriger Mann aus Bevern. Ihnen wurde vorgeworfen, im Juni 2024 auf dem Schlossplatz in Bevern einen ihnen unbekannten Mann nach einer verbalen Auseinandersetzung geschlagen und später, als dieser am Boden gelegen haben soll, getreten zu haben. Der Geschädigte erlitt dabei vermeintlich Verletzungen am Oberkörper und im Gesicht.
Geschädigter erscheint nicht vor Gericht
Trotz ordnungsgemäßer Ladung erschien der Geschädigte nicht zur Verhandlung. Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung versuchten daher in seiner Abwesenheit, das Geschehen aufzuarbeiten. Beide Angeklagte machten vor Gericht Angaben zum Tathergang.
Der 31-Jährige räumte ein, dem Geschädigten eine Kopfnuss auf die Nase versetzt zu haben, wodurch dieser zu Fall gekommen sei. Nach seiner Darstellung sei es dazu jedoch erst gekommen, nachdem der Geschädigte einen Bekannten verbal beleidigt und sich bei einem Schlichtungsversuch körperlich drohend und aggressiv gezeigt habe. Er stritt ab, auf dem am Boden liegenden eingeschlagen oder getreten zu haben. Der 27-Jährige soll nach den Angaben beider Angeklagter nicht körperlich in die Auseinandersetzung eingegriffen, sondern sich lediglich verbal beteiligt haben.
Alle Beteiligten standen unter Alkoholeinfluss
Zum Tatzeitpunkt standen alle Beteiligten unter Alkoholeinfluss. Beim 31-Jährigen wurden 1,27 Promille festgestellt, beim 27-Jährigen 1,3 Promille und beim Geschädigten 1,95 Promille. Obwohl beide Angeklagte Eintragungen im Bundeszentralregister aufweisen, folgten Staatsanwaltschaft und Gericht ihren Schilderungen. Eine Rolle spielte dabei auch, dass der Geschädigte ebenfalls polizeilich und gerichtlich bekannt ist und bereits mehrfach in Delikte unter Alkoholeinfluss verwickelt gewesen sein soll. In der Verhandlung wurde er zudem unter Alkohol stehend als streitlustig, schnell reizbar und provokativ beschrieben.
Richter und Staatsanwaltschaft nahmen außerdem Fotos des Geschädigten in Augenschein, die nach der Tat gefertigt worden waren. Nach ihrer Einschätzung vermittelten die Bilder nicht den Eindruck, dass der Geschädigte zuvor am Boden liegend Tritten und Schlägen ins Gesicht ausgesetzt gewesen war.
Der 27-Jährige wurde vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse, seine notwendigen Auslagen muss er selbst übernehmen. Gegen den 31-Jährigen wurde wegen seines Geständnisses eine Auflage von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verhängt, die er bis zum Jahresende ableisten muss. Bei entsprechendem Nachweis soll das Verfahren auf Kosten der Landeskasse eingestellt werden. Zugute kam ihm nach Einschätzung des Gerichts auch seine gute Sozialprognose, die eine anwesende Betreuerin seiner Einrichtung bestätigte. Insgesamt hinterließen beide Angeklagten vor Gericht nach Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Gericht einen glaubwürdigen Eindruck.
Rund 20 Minuten nach Sitzungsende, als die Angeklagten das Gebäude bereits verlassen hatten, erschien der Geschädigte doch noch im Gerichtssaal. Aufgrund seiner erheblichen Verspätung konnte er zum Prozessverlauf und zur weiteren Aufklärung des Tatgeschehens jedoch nichts mehr beitragen. Beim Richter holte er sich lediglich seine Fahrtkostenerstattung ab.