Landkreis Holzminden (lbr). Der Kreistag des Landkreises Holzminden hat eine neue vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) Kreisverband Weserbergland e.V. im Katastrophenschutz einstimmig beschlossen.
Bereits im Jahr 2015 hatte der Landkreis mit dem DRK einen Kooperationsvertrag geschlossen, der die Unterstützung im Katastrophenfall regelt. Im Rahmen dieser Vereinbarung erhielt der Kreisverband Mittel für investive und konsumtive Maßnahmen. Anfang 2025 wandte sich das DRK an den Landkreis sowie an die politischen Gremien mit der Bitte um eine Neuverhandlung des Vertrages.
Nach längeren Verhandlungen und in Abstimmung mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont entstand eine neue Vertragsvereinbarung, die nun vom Kreistag verabschiedet wurde. Der DRK-Kreisverband stellt für den Landkreis Holzminden einen Sanitäts- und Betreuungszug gemäß der Stan KatS 041 – über die Gliederung und Sollstärke der Einheiten des Katastrophenschutzes im Sanitäts- und Betreuungsdienst – für Einsätze und Übungen innerhalb sowie außerhalb des Kreisgebietes bereit. Die DRK-Bereitschaften, die diesen Einsatzzug bilden, haben ihre Standorte im Kreisgebiet des Landkreises Holzminden.
Als Gegenleistung gewährt der Landkreis dem DRK Kreisverband künftig eine jährliche Zuwendung in Höhe von 45.000 Euro. Um regelmäßige Neuverhandlungen zu vermeiden, wird die Summe künftig automatisch angepasst: Ab 2027 steigt die Förderung jährlich um zwei Prozent.
Für Investitionen sollen künftig Förderanträge durch das DRK gestellt werden – entsprechend der Praxis, die auch für andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Kreisgebiet gilt. Der neue Vertrag tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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