Holzminden (red). Wenn Familienplanung, dann richtig: Der Landkreis Holzminden unterstützt im Rahmen einer freiwilligen Leistung Menschen aus dem Landkreis bei der selbstbestimmten Familienplanung. Dafür übernimmt er unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Verhütungsmittel. Zur Neuauflage des Informationsflyers informiert der Arbeitskreis „Schwangerschaft“ über die mögliche Unterstützung.
Bereits 2012 brachte der Arbeitskreis „Schwangerschaft“ erfolgreich einen Antrag in den Kreistag ein. Seitdem können Personen, die im Landkreis Holzminden wohnen und nur wenig Geld zur Verfügung haben, die Kostenübernahme beantragen.
Unterstützung für verschiedene Leistungsbeziehende
Dazu gehören Menschen, die beispielsweise ergänzend Bürgergeld, Sozialhilfe nach SGB II oder SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder BAföG beziehungsweise Berufsausbildungsbeihilfe beziehen. Auch Menschen, die die Einkommensgrenze der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ erfüllen, können einen Antrag stellen.
„Alle Menschen haben Anspruch darauf, selbstbestimmt eine Familie planen zu können – egal welche Herkunft, Geschlecht, welches Alter oder welche finanziellen Mittel ihnen zur Verfügung stehen. Genau dort setzen wir mit dem Familienplanungsfonds an und unterstützen Menschen gezielt dabei, Entscheidungen über ihre Zukunft selbstständig treffen zu können“, heißt es unisono aus dem Arbeitskreis.
Netzwerk aus Beratungsstellen und Verwaltung
Der Arbeitskreis „Schwangerschaft“ im Landkreis Holzminden ist ein Netzwerk, das sich auf die Verbesserung gesundheitlicher und sozialer Bedingungen für Menschen im Zusammenhang mit Schwangerschaft konzentriert. Er besteht aus verschiedenen Organisationen wie dem Diakonischen Werk, dem Caritas-Verband, pro familia sowie dem Verein für Sozialpädagogik (VfS) mit Hebammen, dem Café Kinderwagen und den Babylotsinnen.
Darüber hinaus gehören auch Akteure aus der Kreisverwaltung dazu, darunter die Frühen Hilfen, der Elternservice, das Gesundheitsamt und das Gleichstellungsbüro.
Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden
Für einen Antrag auf Kostenübernahme muss die Bescheinigung über Leistungsbezüge bei der behandelnden gynäkologischen Praxis vorgelegt werden. Zudem benötigen Antragstellende Nachweise über Einkommen beziehungsweise Leistungsbezüge der vergangenen drei Monate.
Wichtig sei dabei, dass der Antrag zwingend vor dem Kauf der Verhütungsmittel gestellt werden müsse. Eine nachträgliche Kostenübernahme sei nicht möglich. Außerdem müssten bewilligte Mittel spätestens acht Wochen nach der Beantragung abgerufen werden.
Beratungsstellen nehmen Anträge entgegen
Anträge nehmen das Diakonische Werk sowie der Caritas-Verband Holzminden entgegen. Telefonisch ist das Diakonische Werk unter 0 55 31 / 13 45 6 und der Caritas-Verband unter 0 55 31 / 57 87 erreichbar. Pro familia steht Interessierten darüber hinaus beratend unter 0 55 31 / 10 80 7 zur Verfügung.
Weitere Informationen und den neuen Flyer gibt es auf der Internetseite des Landkreises Holzminden unter Gleichstellungsbüro > Weiterführende Informationen > Familienplanungsfonds.
Foto: Landkreis Holzminden