Hameln/Holzminden (red). Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche die Reform des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps begrüßt das Gesetz ausdrücklich.
„Das ist eine überfällige Reform. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach spanischem Vorbild funktioniert und jetzt setzen wir sie auch in Deutschland um. Auch in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden sind zu viele Frauen und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen“, erklärt Schraps.
Elektronische Fußfessel als Kern der Reform
Kern der Reform ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Täterinnen und Täter nach dem sogenannten spanischen Modell. Dadurch sollen Annäherungsverboten künftig wirksam kontrolliert werden können.
Nähert sich eine überwachte Person der geschützten Person, soll diese automatisch gewarnt werden. Zusätzlich wird eine sogenannte Warnzone eingeführt, die laut Gesetzgeber einen weiteren Sicherheitspuffer schaffen soll. Die Polizei könne dadurch bereits alarmiert werden, bevor ein Verstoß gegen Schutzauflagen tatsächlich erfolgt.
Schraps betont, Schutzanordnungen dürften „nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Ernstfall auch wirksam kontrolliert werden können“.
Austausch mit Frauenhäusern und Beratungsstellen
Johannes Schraps hatte nach eigenen Angaben erst kürzlich eine Schutzeinrichtung für Frauen in der Region besucht und sich dort mit Mitarbeiterinnen über die Situation Betroffener sowie über Herausforderungen in der Schutzarbeit ausgetauscht.
Auch mit weiteren Beratungsstellen und Einrichtungen in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden stehe er im Austausch.
„Die Gespräche vor Ort machen sehr deutlich: Frauenhäuser und Beratungsstellen leisten eine unverzichtbare Arbeit. Sie brauchen verlässliche politische Unterstützung und rechtliche Instrumente, die Betroffene tatsächlich schützen“, erklärt Schraps.
Weitere Verschärfungen vorgesehen
Darüber hinaus werden durch die Reform Anti-Gewalt-Trainings für Täter verpflichtend. Verstöße gegen Schutzanordnungen sollen künftig mit bis zu drei statt bisher zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Zudem dürfen Opfer bei Gerichtsanhörungen künftig eine Vertrauensperson mitbringen. Familiengerichte erhalten außerdem Zugang zum Waffenregister, um Gefährdungslagen besser einschätzen zu können.
„Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern ein Angriff auf die Gleichberechtigung und damit auf den demokratischen Rechtsstaat selbst“, erklärt Schraps weiter.
Nach Angaben des Bundestagsabgeordneten arbeite die SPD-Bundestagsfraktion bereits an weiteren Maßnahmen, darunter ein Gesetz gegen digitale Gewalt, Reformen im Familienrecht zum besseren Schutz von Gewaltopfern sowie eine gesetzliche Verankerung von Femiziden als Mordmerkmal.
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